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Darstellung Berufsverband
Darstellung des Berufsverbandes Schulische Heilpädagogik
1. Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im Kindergarten und Volksschulalter mit besonderen Bedürfnissen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Es gilt der Grundsatz der leiblichen Unantastbarkeit der Würde, der Gleichwertigkeit und der gleichen Grundrechte aller Menschen trotz Verschiedenartigkeit.
2. Ziele der Unterstützung
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Individuelle und ganzheitliche Förderung von Kindern und Jugendlichen beim Erlernen von Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen.
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Beratung von Eltern, Lehrkräften, Schulteams und Behörden im Kontext von Schulschwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen.
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Qualitätssicherung und –entwicklung in Bezug auf Leistungserwartungen, Entwicklungsverzögerungen und Schulschwierigkeiten.
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Förderung und Nutzung von Ressourcen bei allen Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrkraft)
3. Kernkompetenzen der Berufsgruppe
Die Schulischen Heilpädagoginnen und –pädagogen:
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erfüllen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen des Volksschulgesetzes und des Sonderschulkonzeptes.
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können auf allen Schulstufen der Volksschule und der Sonderschule unterrichten.
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arbeiten in integrativen und separativen Schulformen.
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orientieren sich an einem heilpädagogischen Menschenbild, das ressourcenorientiert die Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen akzeptiert.
Heilpädagogik will Bedingungen schaffen, damit die Kinder und Jugendlichen ihre Persönlichkeit entwickeln und zu grösstmöglicher Mündigkeit in sozialer Integration gelangen können. Heilpädagogisches Denken und Handeln umfasst Rehabilitation und Prävention. -
haben eine sozial engagierte und positive Grundhaltung.
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haben eine positive Einstellung gegenüber Qualitäten und Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften.
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sind Fachpersonen für ganzheitliche und individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich.
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haben spezielle Kompetenzen in Diagnostik, Förderplanung, Beratung, Unterricht und Reflexion im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen mit Schulschwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen.
4. Arbeitsweise
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Individualisierendes Unterrichten in Klassen, Gruppen und Einzeln.
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Unterrichten nach angepassten Lernzielen in den unterschiedlichsten Lern- und Unterrichtsformen und mit verschiedenen Lehrmitteln.
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Individualisierendes Fördern als Klassenlehrkraft, im Co- oder Teamteaching, im Rollentausch, in der Gruppen- oder Einzelförderung.
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Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Schulhausteams, Eltern und Behörden nach heilpädagogischen Grundsätzen.
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Planung, Durchführung und Auswertung von Fördergesprächen.
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Regelmässige Überprüfung und Reflexion der Wirkung von Fördermassnahmen in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern, anderen Fachpersonen und externen Fachstellen.
5. Bemerkungen
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Heilpädagogik umfasst Theorie und Praxis der Erziehung, Bildung und Therapie, sowie Beratung und Begleitung in beeinträchtigten Beziehungs-, Erziehungs-, Lern- und Bildungsverhältnissen.
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Das Leitbild der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen des Konvents ist am 13. November 2013 vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen zur Kenntnis genommen worden.
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Der Erziehungsrat hat am 20. November 1996 (Nr. 527) die Anerkennung der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen festgelegt. Die Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat am 27. August 1998 die Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik verbindlich festgelegt, die Diplome in Schulischer Heilpädagogik sind seit dem 25.Januar 2001 gesamtschweizerisch anerkannt; neue Berufsbezeichnung „diplomierter Schulischer Heilpädagoge (EDK)“ und „diplomierter Schulische Heilpädagogik (EDK)“.
Konferenz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (KSH) SG